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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel und den Nutzern des Internetangebotes stofftaschen-bedrucken.de. Gültig ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie gewerblicher Nutzer sind.
(3) Unternehmer in Sinne dieser AGB sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften die in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit mit Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel in Verbindung stehen.

§ 2 Vertagsschluß
(1) Die Angebote auf der Website stofftaschen-bedrucken.com stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel ein Angebot anzufordern.
(2) Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstandes im Internet, per Email, per Fax oder Post gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages ab.
(3) Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel ist berechtigt, dieses Angebot durch Zusendung der Ware, einer Auftragsbestätigung oder, bei Druckaufträgen, eines Korrektuabzuges anzunehmen. Die Auftragsbestätigung oder der Korrekturabzug wird übermittelt durch Email.
Für neutrale, unbedruckte Ware gilt für die Angebotsannahme eine Frist von 5 Werktagen. Für Artikel mit indiviuellem Aufdruck gilt eine Frist von 10 Werktagen.
Nach versteichen der in §2 (3) genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
(4) Eine Bestätigung von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.

§ 3 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Widerufsfolgen
Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

§ 4 Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden Daten werden gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 5 Preise
(1) Die Preise verstehen sich pro Stück netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt.
(2) Transportversicherungen sind in den Preisen nicht inbegriffen und sind gesondert zu beauftragen.
(3) Nachträgliche Änderungen nach Produktions-, Druck- oder Stickfreigabe, die auf Veranlassung des Auftraggebers geschehen, werden diesem berechnet. (4) Alle Angaben (Maße, Materialien, Farben, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen) in sämtlichen Katalogen, Preislisten und Online-Shop sind bestmöglich ermittelt, jedoch nur annähernd und insoweit für uns unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern allgemeine Beschreibungen der Lieferungen und Leistungen von Antonietta Kreiter Werbeartikel. Technische und optische Änderungen, Änderungen im Sortiment, sowie Änderungen im Sinne der Produktverbesserung behält sich Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel jederzeit ohne vorherige Mitteilung vor.

§ 6 Lieferung, Lieferzeit
(1) Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllt Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden auf den Kunden über, dies gilt auch bei Freisendungen.
(2) Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden.
(3) Die Lieferung erfolgt gegen die angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Für Lieferungen ins Ausland wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Preis für die Verpackung und Versand gesondert berechnet. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, sind diese vom Käufer zu tragen.
(4) Im Zuge des Vertragsschlusses von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel abgegebene Willenserklärungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch deren Zulieferer, es sei denn, Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel hätte eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst zu vertreten. Stellt sich die Durchführung eines Vertrages für Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel – beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produktes – als unmöglich dar, wird Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte - teilweise oder vollständige – Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 7 Die Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Tagen auszugleichen. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlichen Forderungen von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel gegen den Käufer im Eigentum von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel. Der Käufer kann die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Auftraggeber an seinen Kunden weitergeleitet wird.
(2) Ein Eigentumserwerb des Käufers an der von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Verarbeitung oder Umwandlung findet nicht statt. Wird die gelieferte Ware mit anderen Sachen verbunden oder verarbeitet, so geschieht dies in unserem Auftrag, ohne dass sich hieraus Verpflichtungen für uns ergeben.
(3) Werden die gelieferten Waren allein oder in Verbindung mit anderen Sachen vor Zahlung des Kaufpreises - was im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs, insbesondere eines Wiederverkaufsgeschäfts gestattet ist - seitens des Käufers an Dritte weiterveräußert, so verpflichtet sich der Käufer, sich das Eigentumsrecht vorzubehalten. Bereits jetzt tritt er die ihm aus dem Weiterverkauf gegen den Kunden zustehende Kaufpreisforderung an Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel ab, in der Höhe, in der der Kaufpreis noch zur Zahlung offen steht. Dies gilt unabhängig davon, ob die von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel gelieferten Waren verarbeitet, umgewandelt oder mit anderen Sachen verbunden werden oder nicht. Werden die von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel gelieferten Waren nach Verbindung, Umwandlung oder Verarbeitung oder mit anderen Waren zusammen weiterveräußert, so gilt die Forderung des Käufers gegen dessen Kunden in Höhe des zwischen Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises als abgetreten.
(4) Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel ist berechtigt, die Abtretung dem Kunden anzuzeigen. Der Käufer ermächtigt Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel bereits jetzt, die an sie abgetretene Forderung gegenüber seinem Kunden direkt im eigenen Namen geltend zu machen. Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel verpflichtet sich auf Verlangen des Käufers, die zur Sicherung abgetretenen Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Gesamtbetrag die Forderungen von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel um mehr als 20% übersteigt.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen, insbesondere Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel den Namen und die Adresse seines Kunden und die Höhe der abgetretenen Forderung bekannt zu geben und Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel alle Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlich sind.
(6) Sonstige Verfügungen wie Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren die Eigentum von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel sind, sind ausgeschlossen. Der Käufer ist weiter verpflichtet, Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel von Pfändungen der Waren und bzw. oder der abgetretenen Forderung oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte hinsichtlich der Ware oder der abgetretenen Forderung erheben, unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls an Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel zu übersenden. Im Falle des Zugriffs Dritter hat der Käufer alle Kostenzu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs, insbesondere auch im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage, sowie zur Wiederbeschaffung der Ware erforderlich werden.

§ 9 Freigabe von Veredlungsaufträgen
(1) Korrekturabzüge und Druckfreigaben sind vom Auftraggeber auf Stand-, Druck-, Farb- und sonstige mögliche Fehler hin zu überprüfen und schriftlich freizugeben bzw. Änderungen sind schriftlich aufzugeben. Für vom Auftraggeber übersehene mögliche Fehler haftet Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel nicht. Telefonisch oder mündlich erteilte Änderungen oder Korrekturen bedürfen der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
(2) Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel behält sich das Recht vor, umfangreiche Änderungen, Neusatz von Filmen, Neuprogrammierung von Stickprogrammen oder sonstige, das übliche Maß übersteigende Änderungen, nach Unterschrift der Druckfreigabe dem Auftraggeber zu verrechnen, sollten Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel durch diese Änderungen zusätzliche Kosten entstehen.

§ 10 Gewährleistung/Reklamation
(1) Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Die Parteien sind sich bewusst, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen kann. Auch darüber hinaus bleibt eine lediglich geringfügige Minderung der Brauchbarkeit außer Betracht und berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte. Bei einer Minderlieferung wird eine entsprechende Gutschrift erstellt. Eine Nachproduktion oder ähnliches ist ausgeschlossen. Bei einer Mehrlieferung wird diese entsprechend berechnet.
(2) Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel gewährleistet, dass die von ihr bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder – soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde – sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und einer Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Ebenfalls gewährt Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel keine Garantie gleich welcher Art.
(3) Sind von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel bereitgestellte Produkte auf Kundenwunsch mit Laserbeschriftungen, insbesondere Lasergravuren, zu versehen, so können aufgrund von produktbezogenen Umständen wie beispielsweise der Materialzusammensetzung von Naturstoffen auch innerhalb einer Serienproduktion gewisse Kontrast- und/oder Farbschwankungen entstehen. Für solche Farbschwankungen der Gravurkontraste kann Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel keine Gewähr übernehmen.
Auch bei Drucken sind handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie des Gewichts kein Anlass für Beanstandungen des Kunden. Entsprechendes gilt auch für Farbabweichungen zwischen Vorlage und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.
(5) Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel ist um die schnellstmögliche Vertragsabwicklung bemüht, kann jedoch keine Gewährleistung für bestimmte Lieferfristen übernehmen, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist ist ausdrücklich und schriftlich von Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel zugesichert worden.
(6) Bei Streckengeschäften ist Antonietta Kreiter ökologische Werbeartikel nicht verpflichtet, die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen.
(7) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel können nur schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Versteckte Mängel sind schriftlich, innerhalb von 30 Tagen, mitzuteilen.
(8) Wird ein Teil einer Lieferung oder die gesamte Lieferung beanstandet, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeleitet werden. Falls dies dennoch geschieht, ist die Beanstandung gegenstandslos.

§ 11 Urheberrecht / Impressum
(1) Mit Erteilung eines Veredlungsauftrages erklärt der Auftraggeber die Rechtmäßigkeit bzw. das Einverständnis des Markeninhabers, die jeweilige Marke abbilden zu dürfen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die Verwendung der Marke keine Rechte Dritter verletzt. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass ihre Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt. Etwaige in diesem Zusammenhang für uns entstehende Prozesskosten sind vom Auftraggeber in angemessener Höhe zu bevorschussen.
(2) Alle Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht in sämtlichen Verfahren und zu sämtlichen Verwendungszwecken an eigenen Modellen, Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Collagen, Abbildungen, Originalen, Filmen und Stickprogrammen verbleiben vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlich zu verfassenden Regelung bei uns.
(3) Weiter behalten wir uns das Recht vor, im Kundenauftrag gefertigte Produkte als Anschauungsmuster oder zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.

§ 12 Gerichtsstand
Für Vollkaufleute ist als Gerichtsstand Köln in NRW, Deutschland vereinbart.

§ 13 Weitere Informationen
(1) Im Preis für die Werbeaufbringung, ist im Onlineshop, eine Werbeaufbringung auf einer Position, bei Produkten mit mehr als einer Seite, eine Werbeaufbringung auf einer Position auf einer Seite enthalten. Bei Kugelschreibern ist die Werbeaufbringung auf einer Position auf dem Schaft im Preis für die Werbeaufbringung enthalten. (2) Muster werden nur gegen Rechnung geliefert, ein Rückgaberecht besteht nicht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.
(4) Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 20.04.2016